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Bus und Bahn in Berlin: Fahrkarten, Deutschlandticket und Berlin-Ticket S

Was Bus und Bahn in Berlin kosten, wer das vergünstigte Berlin-Ticket S (27,50 Euro im Monat) nutzen kann und was Sie dafür vorzeigen müssen.

Kurz erklärt

In Berlin fahren Bus, U-Bahn, S-Bahn, Tram und Fähre im gemeinsamen Tarif des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB). Für die Stadt gilt meist der Tarifbereich AB.

Wenn Sie wenig Geld haben, gibt es das Berlin-Ticket S. Es ist eine Monatskarte für den Tarifbereich AB und kostet seit dem 1. Januar 2026 27,50 Euro im Monat.

Sie können das Ticket nutzen, wenn Sie in Berlin wohnen und bestimmte Leistungen bekommen. Dazu gehören zum Beispiel Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Wohngeld. Sie brauchen einen gültigen Leistungsbescheid und einen amtlichen Ausweis mit Foto. Eine besondere Berechtigungskarte brauchen Sie seit 2025 nicht mehr.

Das Deutschlandticket gilt in ganz Deutschland im Nahverkehr und kostet seit Januar 2026 63 Euro im Monat. Ein besonderes „Deutschlandticket Sozial“ für Berlin ist in den abgerufenen Quellen nicht genannt.

Diese Seite ist Information, keine Rechtsberatung. Für Asylsuchende gelten Besonderheiten bei der Unterbringung und den Leistungen; lesen Sie dazu den Strang „Flucht und Asyl“.

Schritt für Schritt
  1. Ticket wählenEinzelfahrausweis AB: 4,00 Euro. Kurzstrecke AB: 2,80 Euro. 4-Fahrten-Karte AB: 12,40 Euro (3,10 Euro pro Fahrt). 24-Stunden-Karte AB: 11,20 Euro (Preise laut VBB ab 1. Januar 2026, Auszug). Für regelmäßiges Fahren prüfen Sie Berlin-Ticket S (falls berechtigt) oder das Deutschlandticket.
  2. Berechtigung für das Berlin-Ticket S prüfenSie brauchen einen Wohnsitz in Berlin (oder keinen festen Wohnsitz) und beziehen Leistungen wie Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder SED-Unrechtsbereinigungsleistungen. Auch Familienmitglieder in der Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsmitglieder von Wohngeldempfängern sind berechtigt, wenn sie bei der Berechnung berücksichtigt werden.
  3. Nachweise bereithaltenSie brauchen den gültigen Leistungsbescheid (oder, falls kein Berliner Bescheid vorliegt, einen gültigen Leistungsnachweis) und einen amtlichen Lichtbildausweis. Der Name auf dem Ticket muss mit dem Namen im Bescheid übereinstimmen: Tragen Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen auf das Ticket ein. Für Kinder unter 16 Jahren reicht ein Schülerausweis als Ausweis.
  4. Ticket kaufenDas Berlin-Ticket S gibt es laut VBB an allen Ticketautomaten, in den BVG-Apps, im DB Navigator und in privaten Verkaufsstellen. Es ist eine Monatskarte, kein Abo und nicht übertragbar.
  5. Alte VBB-Kundenkarte Berlin S nur bis 1. Oktober 2026Wer noch eine gültige VBB-Kundenkarte Berlin S hat, kann sie laut Senatsverwaltung als Nachweis nur bis zum 1. Oktober 2026 nutzen. Danach gilt: Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis plus Lichtbildausweis.
  6. Deutschlandticket bei Bedarf bestellenBei der BVG: Online-Bestellung bis zum 20. des Vormonats, oder in den BVG-Kundenzentren. Kündigung laut BVG jederzeit zum Monatsende.
Fristen
1. Oktober 2026
Bis dahin darf die alte VBB-Kundenkarte Berlin S noch als Nachweis der Berechtigung verwendet werden (Übergangsregelung)Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Seite zum Berlin-Ticket S; Service Berlin
20. des Vormonats
Online-Bestellung des Deutschlandtickets bei der BVG für den Start zum FolgemonatBVG, Deutschlandticket-FAQ
Achtung – häufige Fehler
  • Der Preis des Berlin-Ticket S lag zuvor niedriger: Laut Presse und Verwaltungsquellen wurde er zum 1. Januar 2026 auf 27,50 Euro angehoben. Ältere Seiten mit 9 oder 19 Euro sind überholt.
  • Das Berlin-Ticket S gilt nur im Tarifbereich AB. Fahrten nach Brandenburg oder in Tarifbereich C brauchen zusätzliche Fahrausweise. Preise dafür: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor (für ABC-Einzelfahrausweis nennt der VBB-Auszug 5,00 Euro).
  • Fahrrad: In der Monatskarte ist die Fahrradmitnahme nicht enthalten. Für die einmalige Mitnahme ist ein Einzelfahrausweis Fahrrad nötig (VBB).
  • Die Übergangsregelung zur VBB-Kundenkarte Berlin S endet am 1. Oktober 2026, also in wenigen Tagen nach dem Abrufdatum. Ob danach eine neue Regelung gilt, prüfen Sie bitte bei VBB oder BVG.
  • Für Kinder und Jugendliche: Schüler mit Schülerausweis I erhalten laut FAQ der Senatsverwaltung ein kostenloses Schülerticket; andere können sich Fahrtkosten (auch für das Berlin-Ticket S) über das Bildungs- und Teilhabepaket erstatten lassen. Einzelheiten zum Verfahren: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.
  • Ein Deutschlandticket zu Sozialtarif gibt es in den abgerufenen Berliner Quellen nicht. Die Bundesregierung schreibt, die Länder könnten auf ihre Kosten weitere Vergünstigungen etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets anbieten. Für Berlin ist als Sozialangebot nur das Berlin-Ticket S belegt.
  • Ob Menschen mit Ukraine-Aufenthalt (§ 24 AufenthG) oder Asylsuchende im Einzelfall berechtigt sind, hängt davon ab, welche Leistung sie beziehen. Der Bescheid ist entscheidend. Einzelfälle: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.
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Tarif und Preise (VBB, ab 1. Januar 2026)

Laut VBB gelten in Berlin seit 1. Januar 2026 unter anderem: Einzelfahrausweis AB 4,00 Euro, Kurzstrecke AB 2,80 Euro, 4-Fahrten-Karte AB 12,40 Euro (3,10 Euro pro Fahrt), 24-Stunden-Karte AB 11,20 Euro, Einzelfahrausweis ABC 5,00 Euro. Nach Angaben zur Preisrunde wurden einige Produkte eingestellt (7-Tage-Karten, Jahreskarten, 10-Uhr-Karten). Der VBB-Auszug nennt keine Preise für Ermäßigungstarif, Berlin-Ticket S und Deutschlandticket; diese stehen in den Quellen unten. Ein vollständiger Ermäßigungstarif (z. B. für Kinder, Senioren) wurde nicht ausgewertet: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.

Deutschlandticket

Nach Angaben der Bundesregierung (Seite mit Stand 1. Mai 2026) kostet das Deutschlandticket „seit Januar 2026 monatlich 63 Euro“ und ist bundesweit im ÖPNV und SPNV gültig. Laut BVG ist es persönlich und nicht übertragbar, gilt jeweils für den laufenden Kalendermonat, ist nicht in IC/EC/ICE gültig, schließt die Fahrradmitnahme nicht ein, kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden; im VBB-Gebiet dürfen Hunde kostenlos mitreisen. Ein weiterer Bestandteil in Berlin: das „Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung“ für berechtigte Auszubildende kostet laut BVG 37,80 Euro im Monat (bestellbar ab 1. Juni 2026, gültig ab 1. Juli 2026); Berechtigte sind u. a. Vollzeitschüler in berufsqualifizierenden Bildungsgängen mit Schulort Berlin, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter der Laufbahngruppe 1 in Berlin, Voraussetzung u. a. eine Ausbildung von mindestens 12 Monaten mit 20 Wochenstunden; nötig ist ein Berechtigungsnachweis des Ausbildungsträgers, der nicht älter als 30 Tage ist. Zum Preisindex ab 2027 enthält die abgerufene Seite der Bundesregierung keine Angabe; eine Pressequelle nennt einen ab 2027 geplanten Preisindex (nicht amtlich geprüft).

Berlin-Ticket S

Der Senat hat am 30. September 2025 beschlossen, das Berlin-Ticket S ab 1. Januar 2026 zum Preis von 27,50 Euro pro Monat im Tarifbereich AB bereitzustellen; dieser Preis entspricht dem Niveau vor der Preisreduzierung vom 1. Januar 2023 (Pressemitteilung des Senats). Die Senatsverwaltung schreibt: „Ab dem 1. Januar 2026 gilt wieder der ursprüngliche Preis von 27,50 Euro pro Monat.“ Berechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Berlin (oder ohne festen Wohnsitz), die Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder SED-Unrechtsbereinigungsleistungen beziehen; auch Familienmitglieder in der Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsmitglieder von Wohngeldempfängern. Die Berechtigung selbst ist gebührenfrei. Seit dem 1. Januar 2025 endete das Zwischenverfahren mit gesondertem Berechtigungsnachweis: Nötig sind ein gültiger Leistungsbescheid einer Berliner Leistungsbehörde oder ein gültiger Leistungsnachweis plus amtlicher Lichtbildausweis. Noch gültige VBB-Kundenkarten Berlin S sind als Nachweis bis zum 1. Oktober 2026 nutzbar. Das Ticket ist ein monatlicher Wertabschnitt (nicht gleitend), nicht als Abo oder Jahreskarte erhältlich, nicht übertragbar; Mitnahme laut VBB: ein Hund, ein Kinderwagen sowie Gepäck unentgeltlich, ebenso Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, kein Fahrrad.

Namensangabe

Laut FAQ der Senatsverwaltung muss der auf dem Ticket eingetragene Name mit dem Namen im Leistungsbescheid übereinstimmen. Berlin-Service nennt zusätzlich, dass das Ticket mit eingetragenem vollständigem Vor- und Nachnamen gelten muss.

Zuständigkeiten für Sonderfälle

Laut Service Berlin erfolgt in Standardfällen eine automatische Zustellung der Berechtigung; Spezialgruppen benötigen eine formlose Anfrage oder einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt. Genannt werden das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und die Justizvollzugsanstalt (für Inhaftierte). Zu den Spezialgruppen im Einzelnen: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.

Weitere Vergünstigungen

Die Senatsverwaltung verweist auf das Portal „Fairgnügen“ mit „über 400“ preisreduzierten oder kostenfreien Angeboten in Kultur, Sport, Bildung und Freizeit (Angabe der Seite bei Abruf).

Lücken

Nicht ausgewertet: Ermäßigungstarife des VBB, Details zu Tarifbereich C/Brandenburg, Kontrollen und erhöhtes Beförderungsentgelt, Regelung nach dem 1. Oktober 2026.

Wer ist zuständig
  • Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) – Tarif, Berlin-Ticket S, Tarifinformation (vbb.de)
  • Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Deutschlandticket-Abo (abo.bvg.de), Kundenzentren, BVG-Apps
  • Leistungsbehörden (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle, Leistungsstelle für Asylbewerberleistungen) – stellen den Leistungsbescheid aus, der als Nachweis dient
  • Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – laut Service Berlin für Sonderfälle bei der Berechtigung (Adressen: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor)
  • Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung – Informationsseite und FAQ zum Berlin-Ticket S (berlin.de/sen/soziales)
Belege
  • Senatsverwaltung Berlin, Das Berlin-Ticket S und weitere Vergünstigungen, https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/, abgerufen 25.09.2026
  • Senatsverwaltung Berlin, Fragen und Antworten – Nutzung des Berlin-Ticket S, https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/bn-berlin-ticket-s-faq-1268079.php, abgerufen 25.09.2026
  • Service Berlin, Berechtigung zur Nutzung des Berlin-Ticket S sowie weiterer Vergünstigungen, https://service.berlin.de/dienstleistung/121742/, abgerufen 25.09.2026
  • VBB, Berlin-Ticket S, https://www.vbb.de/tickets/monatskarten/berlin-ticket-s/, abgerufen 25.09.2026
  • VBB, Neue Fahrpreise im VBB ab 1. Januar 2026, https://www.vbb.de/news/neue-fahrpreise-im-vbb-ab-1-januar-2026/, abgerufen 25.09.2026
  • Senat von Berlin, Pressemitteilung Sozialticket wird ab Januar 2026 teurer, https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1602546.php, abgerufen 25.09.2026
  • Bundesregierung, Deutschlandticket – Fragen und Antworten, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074, abgerufen 25.09.2026
  • BVG, Deutschlandticket FAQs, https://www.bvg.de/en/deutschland-ticket/faq, abgerufen 25.09.2026
  • BVG, Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung, https://www.bvg.de/de/abos-und-tickets/deutschlandticket-zuschuss-ausbildung, abgerufen 25.09.2026
Stand

Rechtsstand 25. September 2026. Quellen und Methodik

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