Schule in Berlin: Schulpflicht, Anmeldung, Willkommensklassen
In Berlin gilt für Kinder die Schulpflicht. Sie beginnt mit 6 Jahren. Das gilt auch, wenn Ihr Kind neu in Berlin ist und noch kein Deutsch spricht.
Kind kommt neu nach Berlin und spricht wenig Deutsch:
- Sie wenden sich an die Koordinierungsstelle des Schulamts in Ihrem Wohnbezirk. Bringen Sie Ausweise, Geburtsurkunde, Meldebescheinigung (falls vorhanden) und Zeugnisse mit.
- Ihr Kind macht einen Sprachstandstest und eine schulärztliche Untersuchung.
- Die Koordinierungsstelle teilt Ihnen die Schule und die Klasse mit.
- Sie melden Ihr Kind an dieser Schule an.
Neu zugewanderte Kinder lernen oft zuerst in einer Willkommensklasse Deutsch. Der Besuch soll in der Regel längstens ein Jahr dauern. Danach wechselt Ihr Kind Schritt für Schritt in eine Regelklasse.
Kind wird eingeschult: Für den Schulanfang im August 2027 melden Sie Ihr Kind vom 5. bis 16. Oktober 2026 persönlich an. Das betrifft Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind.
Für Familien im Asylverfahren gelten teils andere Regeln, siehe den Strang „Flucht und Asyl“.
- Zuständige Stelle findenBei neu zugewanderten Kindern ohne ausreichende Deutschkenntnisse ist die Koordinierungsstelle des Schulamts im Wohnbezirk zuständig. Es gibt eine Stelle je Bezirk und eine Stelle für berufliche Schulen und Oberstufenzentren (Berliner Familienportal). Die Adressen stehen dort bzw. auf den Bezirksseiten.
- Unterlagen mitbringenPersonalpapiere, Geburtsurkunde, Meldebescheinigung (sofern vorhanden) und Zeugnisse (Berliner Familienportal). Was gilt, wenn Unterlagen fehlen: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.
- Sprachstandstest und schulärztliche UntersuchungBeides findet nach der Anmeldung bei der Koordinierungsstelle statt (Berliner Familienportal). Bei der Einschulung folgt die schulärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Senatsseite Schulanmeldung).
- Schulplatz erhaltenDie Koordinierungsstelle entscheidet, in welche Schule und Klasse das Kind kommt, und teilt Ihnen das mit. Sie schließen dann die Anmeldung an dieser Schule ab.
- Willkommensklasse und ÜbergangIn der Willkommensklasse steht das Deutschlernen im Vordergrund. Statt Noten gibt es Lernstandsberichte. Der Übergang in die Regelklasse erfolgt schrittweise, zunächst z. B. in Kunst, Musik und Sport (Berliner Familienportal).
- Einschulung im RegelfallAnmeldung an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule im Anmeldezeitraum, persönlich, mit Personalpapieren der Eltern und des Kindes und der Geburtsurkunde; das Schulamt teilt die genaue Zuweisung mit.
- Die Schulpflicht besteht auch ohne Deutschkenntnisse. Melden Sie sich bei der Koordinierungsstelle, sobald Ihr Kind in Berlin wohnt.
- Die Koordinierungsstelle bzw. das Schulamt weist die Schule zu. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schule ist in den abgerufenen Quellen nicht genannt.
- Die Anmeldung zum Schulanfang ist persönlich vorzunehmen. Die Mitnahme des Kindes wird empfohlen.
- Der genannte Anmeldezeitraum gilt für den Schulanfang 2027. Prüfen Sie die Termine jedes Jahr beim Schulamt.
- Diese Seite ist Information, keine Rechtsberatung.
Vertiefung · Rechtsgrundlagen, Zahlen und Praxis – für Beratung und Fachkräfte
Rechtsgrundlagen
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG), insbesondere §§ 41 und 42 (Schulpflicht, Vollzeitschulpflicht). Der amtliche Gesetzestext auf gesetze.berlin.de war nicht abrufbar; nach Suchzusammenfassungen unterliegen Kinder mit Wohnsitz in Berlin der Schulpflicht, einschließlich Kindern von Asylsuchenden und Geduldeten; schulpflichtig werden zum 1. August Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Bestätigung im Wortlaut: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor. Die Senatsseite zur Schulanmeldung bestätigt, dass Kinder, die zwischen 1. Oktober 2020 und 30. September 2021 geboren sind, am 1. August 2027 schulpflichtig werden.
Einschulung (Regelverfahren)
Anmeldezeitraum 5. bis 16. Oktober 2026. Unterlagen: Personalpapiere der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Geburtsurkunde und Personalpapiere des Kindes, ggf. Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung, ggf. hilfreiche Unterlagen zur Förderung des Kindes. Zuständig ist die nächstgelegene öffentliche Grundschule; das Bezirksschulamt teilt die genaue Zuweisung mit und vergibt die Schulplätze. Die schulärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst folgt. Zurückstellung: Antrag bis 26. Februar 2027. Vorzeitige Einschulung (Kinder geboren zwischen 1. Oktober 2021 und 31. März 2022): Nachweis erforderlich, dass keine Sprachförderung nötig ist (QuaSta-Bogen oder BeoKiz-Verfahren). Schulbeginn 23. August 2027 (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Schulanmeldung zum Schulanfang).
Willkommensklassen
Willkommensklassen sind Lerngruppen für neu zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen. Nach dem Berliner Familienportal lernen Kinder ab acht Jahren in Willkommensklassen Deutsch; Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren besuchen typischerweise die Schulanfangsphase. Die Schulpflicht gilt für neu zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren (Familienportal). Ablauf in vier Schritten: Anmeldung bei der Koordinierungsstelle mit den Dokumenten, Sprachstandstest und schulärztliche Untersuchung, Mitteilung der zugewiesenen Schule, abschließende Anmeldung an dieser Schule. Der Besuch soll in der Regel längstens bis zu einem Jahr dauern. Es gibt Lernstandsberichte statt Noten; der Übergang in die Regelklasse erfolgt schrittweise (Familienportal). Die Altersangaben unterscheiden sich leicht: Das Familienportal nennt „ab acht Jahren“, der Bezirk Steglitz-Zehlendorf führt Sprechstunden getrennt für Grundschule und für Oberschule bis 15 Jahre. Genaue Aufnahmealter je Bezirk: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.
Koordinierungsstellen
Alle 12 Bezirke sowie eine Stelle für berufliche Schulen und Oberstufenzentren unterhalten Koordinierungsstellen mit eigenen Telefonnummern und Adressen (Familienportal; die Einzelkontakte wurden dort nicht im Volltext abgerufen). Beispiel Steglitz-Zehlendorf (Bezirksamt, Schul- und Sportamt): Koordinierungsstelle im Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1-3, 14163 Berlin, Zimmer A 10, Telefon 90299-5192; Sprechstunden Montag und Mittwoch 9 bis 12 Uhr (Grundschule) sowie Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr (Oberschule bis 15 Jahre); mitzubringen sind u. a. Meldebestätigung, Ausweise, Ergebnisse schulärztlicher Untersuchungen und Zeugnisse (nach der Bezirksseite, Sprechzeiten unter Vorbehalt der Aktualität). Für Berlin-Mitte gibt es eine Koordinierung im Sprachförderzentrum des Bezirks (Seite berlin.de/ba-mitte; Inhalt nur aus Suchergebnissen bekannt). Kontakte der übrigen Bezirke: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.
Jugendliche ab 16 Jahren
Für berufliche Schulen und Oberstufenzentren besteht nach dem Familienportal eine eigene Koordinierungsstelle. Voraussetzungen, Aufnahmealter und Angebote: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.
Informationsmaterial
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt eine Elternbroschüre „Neu in Deutschland? Infos und Tipps rund um Schule in Berlin“ (deutsche Fassung als PDF) sowie einen Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen bereit. Der Leitfaden wurde nicht im Volltext ausgewertet; Einzelangaben daraus sind daher nicht übernommen.
Aufenthaltsstatus, Kosten, Lücken
Die abgerufenen Quellen knüpfen die Schulanmeldung nicht an einen Aufenthaltstitel; Wohnsitz in Berlin ist Anknüpfungspunkt. Für Asylsuchende, Geduldete und Kinder in Unterkünften gelten teils abweichende Zuständigkeiten: siehe den Strang „Flucht und Asyl“. Kosten der Beratung und Zuweisung: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor. Lernmittel, Schülerbeförderung und ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB): Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor. Sprachförderung im Regelunterricht nach der Willkommensklasse: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.
Frage zu Ihrer Situation, die diese Seite nicht beantwortet? Schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns persönlich zurück. Das ist ein Testangebot ohne Anspruch auf Rechtsberatung im Einzelfall.