Kita in Berlin: Kita-Gutschein, Bedarfsprüfung und Kita-Navigator
In Berlin ist die Betreuung in Kita und Kindertagespflege für alle Kinder kostenfrei. Sie zahlen nur einen Anteil für das Mittagessen: 23 Euro im Monat (Stand Februar 2026).
Anspruch: Ab dem ersten Geburtstag bis zum Schulbeginn hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf bis zu 7 Stunden Betreuung am Tag. Dafür wird kein Bedarf geprüft. Für mehr als 7 Stunden oder für Kinder unter einem Jahr brauchen Sie einen Nachweis über den Bedarf, zum Beispiel wegen Arbeit, Ausbildung oder Integrationskurs.
So geht es:
- Sie beantragen den Kita-Gutschein beim Jugendamt des Bezirks, in dem Ihr Kind wohnt. Am besten 2 bis 9 Monate vor dem Betreuungsbeginn.
- Das Jugendamt schickt Ihnen den Gutschein. Er gilt als Bescheid.
- Sie suchen selbst einen Platz, zum Beispiel im Kita-Navigator (kita-navigator.berlin.de), und schließen mit der Kita einen Betreuungsvertrag ab. Dabei zeigen Sie den Gutschein.
Hilfe beim Ausfüllen bekommen Sie beim Jugendamt Ihres Bezirks. Für Kinder aus der Ukraine gilt das gleiche Verfahren. Für Familien im Asylverfahren siehe den Strang „Flucht und Asyl“.
- Antrag beim Jugendamt stellenBeantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, online (Link über den Kita-Navigator) oder auf Papier. Der Antrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein. Kind: mindestens 8 Wochen alt; Wohnsitz in Berlin.
- Bedarf angebenBis 7 Stunden täglich ab dem ersten Geburtstag brauchen Sie keinen Bedarfsnachweis. Für mehr Stunden geben Sie Bedarf an (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium, Umschulung, Fortbildung, Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, Integrations- oder Sprachkurs, Arbeitsuche u. a.) und legen Nachweise vor.
- Gutschein abwartenDie durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt laut service.berlin.de 6 bis 8 Wochen (nach dem Jugendamt Treptow-Köpenick für ein anderes Verfahren 8 bis 10 Wochen). Am schnellsten geht es laut Jugendamt Pankow mit Terminbuchung und vollständigen Unterlagen.
- Platz suchenIm Kita-Navigator suchen und eine Betreuungsanfrage stellen. Eine Anfrage bedeutet nur, dass sie beim Träger angekommen ist. Vereinbaren Sie trotzdem einen Termin mit der Kita. Auch das Jugendamt kann freie, geeignete Plätze nachweisen.
- Betreuungsvertrag abschließenSie schließen den Vertrag mit dem Träger der Kita und legen den Gutschein vor. Bei Kindertagespflege legen Sie den Gutschein beim Jugendamt vor.
- Änderungen meldenFür mehr Stunden brauchen Sie einen neuen Antrag mit neuer Bedarfsprüfung. Für weniger Stunden reicht eine Mitteilung an das Jugendamt.
- Der Gutschein ist noch kein Platz. Sie müssen selbst einen Kitaplatz suchen und den Vertrag abschließen.
- Der Gutschein gilt nur, solange Ihr Wohnsitz in Berlin ist.
- Für Kinder, die nach dem 30.09. geboren sind, gilt: Sie bleiben ein Jahr länger in der Kita und werden ein Jahr später schulpflichtig (Angabe der Senatsverwaltung).
- Vermittlung von Kindertagespflege erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen, ein Rechtsanspruch auf Vermittlung besteht nicht. Als zumutbar gelten bis zu 30 Minuten Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Diese Seite ist Information, keine Rechtsberatung.
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Rechtsgrundlagen
SGB VIII (§§ 22 bis 26, insbesondere § 24), Kindertagesförderungsgesetz Berlin (KitaFöG), Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG), Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) (nach service.berlin.de und Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Erläuterungen Februar 2026). § 24 SGB VIII: Ein Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; Säuglinge unter einem Jahr erhalten Förderung, wenn diese für ihre Entwicklung geboten ist oder die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung befinden. In Berlin geht der Anspruch weiter: Rechtsanspruch auf Teilzeitförderung bis zu 7 Stunden täglich ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis Schulpflichtbeginn (Senatsverwaltung). Der Umfang des Anspruchs nach § 24 SGB VIII bis zum dritten Lebensjahr und der Berliner Anspruch bis zur Einschulung sind zwei verschiedene Rechtsgrundlagen; die Erläuterungen der Senatsverwaltung beschreiben das Berliner Verfahren.
Förderformen und Bedarf
Halbtagsförderung (mindestens 4 bis höchstens 5 Stunden täglich), Teilzeitförderung (über 5 bis höchstens 7), Ganztagsförderung (über 7 bis höchstens 9), erweiterte Ganztagsförderung (über 9 Stunden). Über den Anspruch hinaus ist Bedarf nachzuweisen. Nach § 4 Abs. 2 KitaFöG sollen alle Kinder bei Bedarf aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen einen Platz erhalten. Bedarf besteht bei Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium, Umschulung, Fort- und Weiterbildung, Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Dies gilt auch, soweit ein Integrationskurs nach dem Zuwanderungsgesetz oder ein gleichgerichteter und gleichwertiger Sprachkurs besucht wird. Bei Arbeitsuchendmeldung wird regelmäßig ein Halbtagsbedarf anerkannt, sofern nicht bereits ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht. Kinder unter einem Jahr in Pflegefamilien: regelmäßig Halbtagsbedarf; Kinder unter einem Jahr in Not- und Sammelunterkünften: regelmäßig Bedarf für Teilzeitförderung ohne weitere Angaben. Personalzuschlag bei (drohender) Behinderung, in der Regel mit amtlicher Bestätigung (z. B. Kinder- und Jugendgesundheitsdienst). Der Betreuungsumfang richtet sich nach der zeitlichen Beanspruchung durch Erwerbstätigkeit oder andere bedarfsbegründende Tätigkeiten zuzüglich Wegezeiten (§ 5 Abs. 2 KitaFöG). Der Begriff „Bedarfsbescheid“: Nach Berliner Sprachgebrauch entspricht der Kita-Gutschein dem Bedarfsbescheid; laut Senatsverwaltung hat er „die Funktion eines Bescheides“. Beim Jugendamt Treptow-Köpenick bezeichnet „Bedarfsbescheid“ außerdem die Bestätigung für die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFöB).
Antrag und Gutschein
Zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich das Kind wohnt, auch bei Besuch einer Einrichtung in einem anderen Bezirk. Voraussetzungen: Wohnsitz in Berlin, Sorgeberechtigung, Zustimmung der Sorgeberechtigten, Kind mindestens 8 Wochen alt (service.berlin.de). Unterlagen: ausgefüllter, von allen Sorgeberechtigten unterschriebener Antrag; Zustimmungsnachweis des nicht unterschreibenden Elternteils oder Nachweis der alleinigen Sorge; ggf. Pflegevertrag; Meldebescheinigung (falls zutreffend); Arbeits- oder Studiennachweis bei erweitertem Umfang. Der Gutschein enthält Art und Umfang des Anspruchs und kann bei jedem Träger mit Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Berlin und freiem Platz eingelöst werden. Der Träger rechnet mit dem Jugendamt ab. Gutscheine gelten laut Jugendamt Pankow in allen Berliner Bezirken. Eine erneute Antragstellung ist nötig, wenn der Umfang erweitert werden soll, die im Gutschein genannte Frist zum Betreuungsbeginn abgelaufen ist oder das Jugendamt bei längerer Abwesenheit des Kindes dies feststellt (§ 4 Abs. 10 VOKitaFöG). Bei Umzug nach Brandenburg gilt ein Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg (Senatsverwaltung).
Kosten
Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist für alle Kinder kostenfrei; für das Mittagessen fällt ein Verpflegungsanteil von 23 Euro im Monat an (Senatsverwaltung, Februar 2026; auch Jugendamt Pankow und Senatsseite Kita-Gutschein). Familien mit niedrigem Einkommen können den Essensanteil laut Senatsseite über das Bildungspaket decken; nach der Suchzusammenfassung zu berlin.de u. a. bei Bezug von Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen: die genaue Anspruchsvoraussetzung nach BuT wurde nicht im Volltext abgerufen. Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor. Der Willkommensgutschein wird nach der Senatsseite automatisch verschickt, ein Antrag ist nicht notwendig; Inhalt und Wert: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.
Kita-Navigator
Kostenloser Internetdienst des Landes Berlin (kita-navigator.berlin.de): Umkreis- und Namensuche, Filter (Öffnungszeiten, Alter, pädagogischer Ansatz, Mehrsprachigkeit, Schwerpunkte), Betreuungsanfrage an Kitas, Weiterleitung zum Online-Gutscheinantrag. Merkliste und Betreuungsanfragen erfordern ein BundID-Konto; die Basissuche ist ohne Login möglich.
Aufenthaltsstatus
Die abgerufenen Verfahrensseiten nennen keine Einschränkung nach Aufenthaltstitel; der Wohnsitz in Berlin ist Voraussetzung. Die Berliner Ukraine-Seite beschreibt das gleiche Antragsverfahren für Geflüchtete aus der Ukraine. Zur Frage, ob und wie sich ein bestimmter Aufenthaltsstatus (z. B. Aufenthaltsgestattung, Duldung) auf den Anspruch auswirkt: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor. Für Kinder in Flüchtlingsunterkünften richtet sich die Zuständigkeit des Jugendamts nach den Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit (nach Suchzusammenfassung berlin.de; Volltext nicht abgerufen).
Berliner Vollzug
Jugendamt Treptow-Köpenick (eFöB und Kitagutscheinverfahren): Groß-Berliner Damm 154, 12489 Berlin, JugKita-efoeb@ba-tk.berlin.de, Telefon Dienstag 9 bis 12 Uhr und Donnerstag 13 bis 15 Uhr. Jugendamt Pankow, Fachbereich Kindertagesbetreuung: kindertagesbetreuung@ba-pankow.berlin.de. Für die übrigen Bezirke: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor (Kontakt über service.berlin.de bzw. Bezirksseiten, hier nicht abgerufen).
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