Immigration2Berlin Berlin · Anlaufstellen

🤝 Weiterverweisen – für Beratende und Ehrenamtliche

Fünf Prüfschritte, bevor Sie jemanden an eine Stelle in Berlin verweisen – damit die Person nicht von Amt zu Amt läuft.

  1. Zuständigkeit klären. Bundesweit oder Land (LEA, LAF, BAMF), Bezirk (Jugendamt, Sozialamt, Bürgeramt) oder freier Träger? Bezirksangebote sind nach Wohnort verschieden – siehe Bezirksprofile.
  2. Passung prüfen. Zielgruppe, Sprache, Kosten und Terminpflicht der Stelle im Verzeichnis ansehen. Wo Sprechzeiten offen sind, vorher anrufen: Terminpflicht und Wartezeiten ändern sich.
  3. Recht getrennt behandeln. Fragen zu Fristen, Bescheiden, Anträgen im Einzelfall gehören zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder zugelassenen Beratungsstellen. Nutzen Sie den Filter „nur mit Rechtsberatung“. Sie selbst erklären nur allgemein und bewerten den Einzelfall nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz); im Zweifel weiterverweisen.
  4. Nur das Nötige mitgeben. Der Person Adresse, Telefon und Terminweg der Stelle sowie eine kurze Stichwortliste ihrer Frage aufschreiben. Unterlagen und Fallschilderungen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Person an Dritte weitergeben (DSGVO).
  5. Frist im Blick behalten. Steht ein Bescheid oder eine Ladung im Raum, die Frist auf dem Dokument markieren und zuerst die rechtliche Beratung anstoßen – nicht erst den Alltagsteil.

Unsere Grundsätze für das Verzeichnis

Stelle melden oder aufnehmen lassen

Sie leiten eine Beratungsstelle oder haben einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@immigration4berlin.com mit Name, Aufgabe, Zielgruppe, Sprachen, Kosten, Adresse und der Seite, auf der die Angaben öffentlich stehen. Wir nehmen nur auf, was wir an einer öffentlichen Quelle bestätigen können.

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Frage zu Ihrer Situation, die diese Seite nicht beantwortet? Schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns persönlich zurück. Das ist ein Testangebot ohne Anspruch auf Rechtsberatung im Einzelfall.