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Ohne Krankenversicherung oder Papiere: Clearingstelle, Medibüro, Malteser

Wer in Berlin nicht krankenversichert ist, findet Hilfe bei der Clearingstelle, beim Medibüro und bei den Maltesern – vertraulich und kostenlos.

Kurz erklärt

Sie sind in Berlin krank und haben keine Krankenversicherung? Oder keine Aufenthaltspapiere? Es gibt Stellen, die helfen. Die Beratung ist vertraulich. Sie kostet nichts.

1. Clearingstelle (Berliner Stadtmission): Sie berät alle, die in Berlin leben und keine ausreichende Krankenversicherung haben. Sie versucht, Sie in eine Versicherung zu bringen. Wenn das nicht geht, kann sie unter bestimmten Bedingungen die Kosten für nötige Behandlungen regeln und an Partnerpraxen vermitteln.

2. Medibüro (Büro für medizinische Flüchtlingshilfe): Es vermittelt anonym Termine bei Ärzt:innen. Es richtet sich besonders an Menschen ohne Aufenthaltsstatus.

3. Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung: Eine Praxis in Berlin-Wilmersdorf für Menschen ohne Versicherung oder ohne gültigen Aufenthaltsstatus. Termine sind empfohlen.

Im Notfall rufen Sie die 112. Siehe die Seite „Arzt finden, Notfall und psychosoziale Hilfe“. Wer Asyl beantragt hat, ist anders geregelt: siehe den Strang „Flucht und Asyl“.

Schritt für Schritt
  1. Zuerst: Notfall oder nicht?Bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie 112. Notfälle werden behandelt. Alles Weitere klären die Beratungsstellen.
  2. Clearingstelle kontaktierenKommen Sie in die offene Sprechstunde (Mo 10:00 bis 12:30 Uhr, Mi 13:00 bis 16:30 Uhr, Do 10:00 bis 12:30 Uhr) oder rufen Sie an: 030 690 33 5972. Bitte prüfen Sie die Adresse vorher, siehe Hinweis unter „Achtung“.
  3. Sagen Sie, was Sie brauchenDie Beratung klärt, ob Sie in eine Krankenversicherung aufgenommen werden können. Falls nicht, prüft die Clearingstelle eine Kostenübernahme und Vermittlung in eine Partnerpraxis. Sie können auf Wunsch ein Pseudonym nutzen.
  4. Ohne Aufenthaltsstatus: Medibüro oder MalteserDas Medibüro vermittelt anonym Termine (Mo 16:00 bis 18:30 Uhr, Tel. 030 694 67 46). Die Malteser-Praxis (Aachener Str. 12) hat Sprechstunden Di bis Fr, 9 bis 14 Uhr, Tel. 030 82 72 26 00. Beide haben nach Angaben der Senatsverwaltung nur begrenzte Kapazitäten.
  5. Unterlagen sammelnBringen Sie mit, was Sie haben: Ausweis, Meldebescheinigung, Nachweise zu früherer Versicherung, Arztberichte. Eine feste Unterlagenliste nennen die abgerufenen Quellen nicht.
Fristen
Keine gesetzliche Frist für das Aufsuchen der Beratung
Die Stellen arbeiten mit festen Sprechzeiten (siehe Fachteil). Rückwirkende Beitragspflicht und weitere Fristen: hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.Quelle: Berliner Stadtmission, Medibüro, Malteser (abgerufen 26.09.2026)
Achtung – häufige Fehler
  • Widerspruch bei der Adresse der Clearingstelle: Die Senatsverwaltung (berlin.de) und die Kontaktseite der Berliner Stadtmission nennen Zinzendorfstraße 18 (Eingang Levetzowstraße), 10555 Berlin. Die Hauptseite der Stadtmission nennt „Lehrter Straße 68, 10557 Berlin“. Rufen Sie vorher an oder prüfen Sie die aktuelle Kontaktseite.
  • Widerspruch bei den Telefonzeiten der Clearingstelle: berlin.de nennt Mo und Do 14 bis 16 Uhr, Di 10 bis 16 Uhr, Fr 10 bis 14 Uhr; die Kontaktseite der Stadtmission nennt Mo bis Do 13:30 bis 16:00 Uhr, Di 10:00 bis 15:00 Uhr, Fr 9:00 bis 12:00 Uhr. Die Stadtmission-Seite ist vermutlich aktueller, das ist aber nicht belegt.
  • Die Clearingstelle hat laut Medibüro-Seite Voraussetzungen für eine Kostenübernahme: Wohnsitz in Berlin, mindestens 6 Monate in Deutschland, keine Ausreiseabsicht, Behandlung nicht selbst bezahlbar. Diese Angabe stammt von der Medibüro-Seite, die Stadtmission-Seiten nennen sie nicht; bitte vor Ort bestätigen lassen.
  • Personen, die beim LAF (Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten) als Asylsuchende gemeldet sind, erhalten von der Clearingstelle nach den Suchauszügen keine Kostenübernahme (Sekundärquelle, Stand nicht geprüft). Für Asylsuchende siehe den Strang „Flucht und Asyl“.
  • Ohne Aufenthaltsstatus: Öffentliche Stellen wie das Sozialamt müssen der Ausländerbehörde Aufenthalt ohne Titel melden (§ 87 Abs. 2 AufenthG). Nach Angaben der Senatsverwaltung schützt bei einer Krankenhausaufnahme im Notfall die ärztliche Schweigepflicht (verlängerter Geheimnisschutz). Ärzt:innen dürfen nur in engen Ausnahmefällen Daten weitergeben (§ 88 Abs. 2 AufenthG). Lassen Sie sich vor Behördengängen beraten.
  • Das Medibüro betont, dass es keine Praxis ist, sondern vermittelt, und verweist Menschen aus Berlin ohne Versicherung zuerst an die Clearingstelle.
Vertiefung · Rechtsgrundlagen, Zahlen und Praxis – für Beratung und Fachkräfte

Wer ist betroffen?

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (berlin.de, abgerufen 26.09.2026) nennt Menschen ohne Aufenthaltsstatus, für die eine Krankenversicherung nicht möglich ist, und EU-Bürger:innen, bei denen die Klärung des Versicherungsstatus oft lange dauert. Sie nennt eine Schätzung von rund 60.000 Berliner:innen ohne (ausreichende) Krankenversicherung. Zur Versicherungspflicht selbst siehe „Krankenversicherung: Pflicht, gesetzlich oder privat“.

Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen

  • Träger: Berliner Stadtmission e.V.; seit Oktober 2018; gefördert von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. Seit Mai 2019 werden nach Angaben von berlin.de die Kosten notwendiger medizinischer Behandlung übernommen.
  • Zielgruppe: „alle Personen, die in Berlin leben und keine (ausreichende) Krankenversicherung haben“ (Stadtmission). Nur Berliner:innen; für Personen außerhalb Berlins nennt die Stadtmission die Bürgerhotline 030 340 60 66 01.
  • Angebot: vertrauliche Einzelberatung; Vermittlung in eine Krankenversicherung; Alternativen zum Zugang zur Regelversorgung; ggf. Kostenübernahmeerklärung und Vermittlung an Partnerpraxen. Die Clearingstelle ist eine Beratungsstelle, keine Arztpraxis.
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch, Türkisch, Bulgarisch, Rumänisch, Französisch (berlin.de); Sprachmittlung nach Bedarf. Die Kontaktseite nennt Dolmetschen am Montag (Polnisch, Russisch), Mittwoch (Vietnamesisch), Donnerstag (Vietnamesisch, Bulgarisch, Rumänisch, Serbisch).
  • Datenschutz: Schweigepflicht der Mitarbeitenden; nach FAQ der Stadtmission werden „ohne ausdrückliche Zustimmung keine Daten an andere Stellen“ weitergegeben.
  • Kosten der Behandlung: Finanzierung durch die Senatsverwaltung; nach Stadtmission-FAQ prüft bei Fällen über 10.000 Euro ein externes Gremium (Angabe ohne Jahr).
  • Adresse/Kontakt: siehe „Achtung“ (Widerspruch); Tel. 030 690 33 5972, E-Mail clearingstelle@berliner-stadtmission.de. Am 31.08.2026 und 17.09.2026 war die Stelle laut Hauptseite geschlossen.

Büro für medizinische Flüchtlingshilfe (Medibüro)

Nach eigener Angabe ein Netzwerk für das Recht auf Gesundheit für alle Migrant:innen. Es vermittelt anonym und kostenlos Termine bei Ärzt:innen und bietet soziale und rechtliche Beratung. Adresse laut Website: Gneisenaustr. 2a, Mehringhof (Hinterhof), Berlin-Kreuzberg; die Postleitzahl ist in den abgerufenen Quellen nicht einheitlich (Websitezusammenfassung 10691, ältere Quelle 10961), bitte prüfen. Telefon 030 694 67 46 (nur Montag 16:00 bis 18:30 Uhr), E-Mail info@medibuero.de. Nach Senatsverwaltung hat es begrenzte Kapazität.

Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM)

Aachener Straße 12, 10713 Berlin; Tel. 030 82 72 26 00; E-Mail mmm.berlin@malteser.org; Sprechzeiten Dienstag bis Freitag 9 bis 14 Uhr, letzte Anmeldung 13 Uhr. Angebot nach Malteser-Website: Allgemeinmedizin (Di, Fr), Gynäkologie (Mi), Orthopädie (monatlich, Mi), Pädiatrie (Do), Zahnmedizin (Di, Fr), Dermatologie (monatlich, Fr), Sozial- und Schwangerenberatung. Keine Entbindungen oder Operationen. Ärztliche Erstuntersuchung und Notversorgung für Menschen ohne Versicherung oder ohne gültigen Aufenthaltsstatus; Schweigepflicht.

Rechtlicher Rahmen (Bundesrecht)

Menschen ohne Aufenthaltstitel können in der Regel nicht in eine Krankenversicherung aufgenommen werden (berlin.de). Nach § 87 Abs. 2 AufenthG müssen öffentliche Stellen der Ausländerbehörde unverzüglich Kenntnis von Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel melden. Ärzt:innen unterliegen nach § 88 Abs. 2 AufenthG dem Berufsgeheimnis und dürfen nur bei erheblichen Gefahren für Leib oder Leben, bei Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ohne mögliche Schutzmaßnahmen oder zur Prüfung bestimmter Voraussetzungen des § 54 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG Daten übermitteln. Berlin gewährt nach Angabe von berlin.de seit August 2008 schwangeren Frauen ohne Aufenthaltsstatus eine dreimonatige Duldung (Aussetzung der Abschiebung) vor und nach der Geburt.

EU-Bürger:innen

Nach berlin.de besteht bei vorübergehendem Aufenthalt mit gesetzlicher Absicherung im Heimatland (Studium, Urlaub) Schutz über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für akute Erkrankungen; volle Leistungen setzen deutsche Versicherung voraus. Beschäftigte EU-Bürger:innen sind gesetzlich versichert. Selbstständige und Arbeitsuchende können sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern; ist das nicht bezahlbar, kommt eine Grundversorgung nach SGB II in Betracht (Angabe berlin.de, nicht am Gesetzestext geprüft). Leistungsausschlüsse für EU-Bürger:innen im SGB II/SGB XII: hierzu liegt keine verlässliche Quelle in dieser Recherche vor.

Lücken

Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor: aktuelle Kapazitäten/Wartezeiten der Stellen; vollständige Voraussetzungen der Kostenübernahme (nur Medibüro-Angabe: 6 Monate Aufenthalt); Regeln zum Anonymen Krankenschein; weitere Berliner Angebote (z. B. der bezirklichen Gesundheitsämter) wurden nicht einzeln geprüft.

Wer ist zuständig
  • Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen, Verein für Berliner Stadtmission e.V. – Beratung, Vermittlung in Krankenversicherung, ggf. Kostenübernahme; Zinzendorfstraße 18 (Eingang Levetzowstraße), 10555 Berlin lt. berlin.de und Kontaktseite (Hauptseite nennt Lehrter Straße 68, 10557 Berlin – Widerspruch); Tel. 030 690 33 5972; clearingstelle@berliner-stadtmission.de
  • Büro für medizinische Flüchtlingshilfe (Medibüro) – anonyme Vermittlung von Arztterminen, besonders für Menschen ohne Aufenthaltsstatus; Gneisenaustr. 2a, Mehringhof (Hinterhof), Berlin-Kreuzberg; Tel. 030 694 67 46 (Mo 16:00-18:30 Uhr); info@medibuero.de
  • Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM) – ärztliche Sprechstunden, Sozial- und Schwangerenberatung; Aachener Straße 12, 10713 Berlin; Tel. 030 82 72 26 00; mmm.berlin@malteser.org; Di-Fr 9-14 Uhr
  • Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege – Förderung/Träger der Angebote, Information; Oranienstraße 106, 10969 Berlin; Tel. (030) 9028-0
Belege
  • berlin.de/sen/gesundheit/gesundheitswesen/menschen-ohne-krankenversicherung/clearingstelle-fuer-nicht-krankenversicherte-menschen-1367085.php, abgerufen 26.09.2026
  • berlin.de/sen/gesundheit/gesundheitswesen/menschen-ohne-krankenversicherung/ (Überblick), abgerufen 26.09.2026
  • berlin.de/sen/gesundheit/gesundheitswesen/menschen-ohne-krankenversicherung/menschen-ohne-aufenthaltsstatus-1367082.php, abgerufen 26.09.2026
  • berlin.de/sen/gesundheit/gesundheitswesen/menschen-ohne-krankenversicherung/eu-buerger-1367084.php, abgerufen 26.09.2026
  • berliner-stadtmission.de/clearingstelle (Hauptseite), abgerufen 26.09.2026
  • berliner-stadtmission.de/clearingstelle/oeffnungszeiten-und-kontakt, abgerufen 26.09.2026
  • berliner-stadtmission.de/clearingstelle/haeufig-gestellte-fragen, abgerufen 26.09.2026
  • medibuero.de/ (Startseite), abgerufen 26.09.2026
  • medibuero.de/clearingstelle/ (Wohin? Medibüro oder Clearingstelle?), abgerufen 26.09.2026
  • malteser.de/standorte/berlin/medizin-fuer-menschen-ohne-krankenversicherung.html, abgerufen 26.09.2026
  • gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__87.html und __88.html (§§ 87, 88 AufenthG), abgerufen 26.09.2026
  • Suchergebnis-Auszug zu LAF-Ausschluss der Kostenübernahme (Sekundärquelle, Seite nicht direkt abgerufen), 26.09.2026
Stand

Rechtsstand 26. September 2026. Quellen und Methodik

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