Anwalt finden und Rechtshilfe bezahlen in Berlin: Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, kostenlose Beratung
Diese Seite berät nicht rechtlich. Sie zeigt, wohin Sie sich wenden können.
1. Anwalt oder Anwältin finden: Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat eine Anwaltssuche. Sie können nach Rechtsgebiet, Stadtbezirk und Fremdsprache suchen. Dort stehen nur Anwälte, die sich selbst eingetragen haben.
2. Wenig Geld? Beratungshilfe: Für Rat und Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Zuständig ist das Amtsgericht Ihres Wohnorts (Hauptwohnsitz). Sie erhalten einen Berechtigungsschein für einen Anwalt Ihrer Wahl. Sie zahlen dann laut Rechtsanwaltskammer und Senatsverwaltung eine Eigenleistung von 15 Euro. In Eilfällen können Sie zuerst zum Anwalt gehen; der Antrag kann nachträglich gestellt werden, spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit.
3. Gerichtsverfahren: Für ein Gerichtsverfahren gibt es Prozesskostenhilfe (bei Familiensachen Verfahrenskostenhilfe). Sie beantragen sie bei dem Gericht, bei dem das Verfahren läuft. Sie brauchen eine Erklärung zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Achtung: Wer verliert, muss trotzdem die Kosten der Gegenseite tragen.
4. Kostenlose Beratungsstellen: Zum Beispiel die Refugee Law Clinic Berlin (kostenlose Beratung zu Asyl- und Aufenthaltsrecht, keine Vertretung) sowie in Berlin die Öffentliche Rechtsberatung und weitere Beratungsstellen (siehe Fachteil).
Ob Sie Anspruch haben, entscheidet das Gericht. Als Asylsuchende gelten teils besondere Regeln; Grundlagen finden Sie im Bereich „Flucht und Asyl“.
- Klären, wobei Sie Hilfe brauchenGeht es um Rat außerhalb des Gerichts (zum Beispiel Schreiben an eine Behörde oder Firma), kommt Beratungshilfe in Frage. Geht es um ein Gerichtsverfahren, kommt Prozesskostenhilfe in Frage. Bei Asyl- und Aufenthaltsfragen bietet die Refugee Law Clinic Berlin kostenlose Beratung.
- Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragenBeim Amtsgericht Ihres Hauptwohnsitzes, schriftlich per Post oder persönlich. Mitbringen: Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigungen, ALG-II-Bescheid), Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweise über Zahlungsverpflichtungen, Unterlagen zum rechtlichen Problem.
- Mit dem Berechtigungsschein zum AnwaltWenn Sie berechtigt sind, erhalten Sie einen Berechtigungsschein für einen Anwalt oder eine Anwältin Ihrer Wahl. Die Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer Berlin hilft bei der Auswahl (Filter: Rechtsgebiet, Bezirk, Sprache).
- In Eilfällen: erst zum AnwaltSie können sich direkt an einen Anwalt wenden; er stellt den Antrag nachträglich. Der Antrag muss spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit gestellt sein (§ 6 Abs. 2 BerHG).
- Bei Gerichtsverfahren: Prozesskostenhilfe prüfenAntrag beim zuständigen Gericht, mit begründetem Antrag, unterschriebener Erklärung zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und Belegen. Das Antragsverfahren selbst ist kostenfrei.
- Beratungshilfe deckt Rat und Vertretung außerhalb des Gerichtsverfahrens. Laut Service Berlin besteht die Beratungshilfe „bis zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit“; bei Gerichtsverfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
- Prozess- und Verfahrenskostenhilfe deckt nur Ihre eigenen Verfahrenskosten. Laut Berlin.de gilt: „Wer unterliegt und dem Gegner Kosten erstatten muss, ist durch die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht geschützt.“
- Die 15 Euro Eigenleistung für Beratungshilfe nennen Rechtsanwaltskammer und Service Berlin (Service Berlin: „15,00 Euro“ für Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt „möglich“). Ob und wann die Eigenleistung im Einzelfall erlassen wird: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.
- Die Rechtsanwaltskammer nennt als Voraussetzung u. a., dass keine Rechtsschutzversicherung besteht. Prüfen Sie das vor dem Antrag.
- Service Berlin nennt als Voraussetzungen zusätzlich einen selbstständigen Kontaktversuch mit dem Gegner und dass das Gericht prüft, ob es selbst Hilfe gewähren kann (§ 1 Abs. 1 BerHG: keine andere zumutbare Hilfe, keine Mutwilligkeit). Was ein ausreichender Kontaktversuch im Einzelfall heißt, wird in den Quellen nicht erklärt: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.
- Für Menschen im Asylverfahren, mit Duldung oder ohne gesicherten Aufenthalt: Besonderheiten bei Beratungs- und Prozesskostenhilfe: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor. Grundlagen im Bereich „Flucht und Asyl“.
- Fristen für den Antrag auf Prozesskostenhilfe: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor. Prozesskostenhilfe setzt hinreichende Erfolgsaussicht und fehlende Mutwilligkeit voraus (§ 114 Abs. 1 ZPO). Klagefristen (etwa bei Kündigung) laufen unabhängig davon weiter; siehe Seite zu Arbeitsrechten.
- Öffentliche Rechtsberatung im Land Berlin: Die Rechtsanwaltskammer schreibt, man könne in Berlin zwischen der öffentlichen Rechtsberatung und der anwaltlichen Beratungshilfe wählen. Der abgerufene Bundesportal-Eintrag zur Öffentlichen Rechtsberatung gilt für Schleswig-Holstein, nicht für Berlin. Genaue Berliner Stellen, Zeiten und Kosten aus amtlicher Quelle: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor.
- Die Liste der Beratungsstellen in Berlin stammt von der Seite beratungsstellen.berlin (Betreiber in den abgerufenen Inhalten nicht angegeben) und ist nicht amtlich bestätigt. Prüfen Sie Angebote vor dem Besuch telefonisch.
Vertiefung · Rechtsgrundlagen, Zahlen und Praxis – für Beratung und Fachkräfte
Anwaltssuche (Rechtsanwaltskammer Berlin)
Die Anwaltssuche der RAK Berlin ermöglicht die Suche nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Berlin, „die auf bestimmten Rechtsgebieten oder in bestimmten Bezirken tätig sind oder die eine Fremdsprache sprechen“. Kriterien: Rechtsgebiet (über 100 Fachbereiche laut Seite), Fremdsprache (mindestens 40 Sprachen), Straße, Postleitzahl, Name. Hinweis der Kammer: „Hier finden Sie nur die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich hier mit den entsprechenden Daten selbst eingetragen haben“; Qualifikationen beruhen auf Selbsteinschätzung. Weitere Angebote der Kammer: Mediatorenliste, Pflichtverteidigersuche, Informationen zu Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe. Kontakt: Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin; info@rak-berlin.org; Tel. 030 306931-0 (Telefonnummer auf der Beratungshilfe-Unterseite der Kammer). Kosten der anwaltlichen Erstberatung: Eine Suchergebnisseite nennt 60 bis 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer nach RVG; nicht aus einer amtlichen Quelle bestätigt (Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor).
Beratungshilfe
Rechtsgrundlage: Beratungshilfegesetz (BerHG). § 1 Abs. 1 BerHG: Beratungshilfe wird gewährt, wenn (1) die Rechtsuchenden nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, (2) keine andere zumutbare Möglichkeit der Hilfe besteht und (3) die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist (laut Zusammenfassung des abgerufenen Wortlauts). Die Voraussetzung mangelnder Mittel liegt vor, wenn Prozesskostenhilfe nach der ZPO ohne eigenen Beitrag gewährt würde (§ 1 Abs. 2 BerHG); Mutwilligkeit: Inanspruchnahme, obwohl eine Person bei verständiger Würdigung aller Umstände davon absehen würde, sich auf eigene Kosten rechtlich beraten zu lassen (§ 1 Abs. 3 BerHG, sinngemäß).
Verfahren in Berlin: Laut Service Berlin: Antrag „schriftlich per Post oder persönlich beim zuständigen Amtsgericht“; „Beratungshilfe kann nur bei dem Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die betroffene Person mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet ist, beantragt werden.“ Nach der Rechtsanwaltskammer prüft ein Rechtspfleger des Amtsgerichts persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; bei Berechtigung gibt es einen Berechtigungsschein für einen Anwalt eigener Wahl; „In Eilfällen kann man direkt zu einem Anwalt gehen, der den Antrag nachträglich stellt.“ § 6 Abs. 1 BerHG: Das Amtsgericht stellt den Berechtigungsschein aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Angelegenheit nicht vom Amtsgericht selbst erledigt wird. § 6 Abs. 2 BerHG: nachträglicher Antrag „spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit“. Unterlagen laut Service Berlin: Antrag, Ausweis mit Meldebescheinigung, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweise über Zahlungsverpflichtungen, Unterlagen zum Problem. Kosten: gerichtliches Verfahren kostenlos; Eigenleistung 15,00 Euro für Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Beratungspersonen: laut Suchergebnis Anwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rentenberater und Beratungsstellen mit Vereinbarung; nicht amtlich bestätigt.
Öffnungszeiten und Adressen der Rechtsantragstellen der Berliner Amtsgerichte: Hierzu liegt keine verlässliche Quelle vor (eine PDF-Übersicht der Berliner Gerichte konnte nicht ausgewertet werden). Für die vier Familiengerichte (Köpenick, Pankow, Schöneberg, Kreuzberg) stehen Adressen auf der Seite zur Gewaltschutz-Antragstellung (siehe Seite zu Gewalt und Schutz).
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
§ 114 Abs. 1 ZPO: Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, „erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint“. Laut Service Berlin: Erfolgsaussicht, kein alternativer Rechtsschutz (Rechtsschutzversicherung, gesetzliche Unterhaltspflichten), wirtschaftliche Bedürftigkeit (eigenes Einkommen und Vermögen müssen zuerst aufgebraucht werden); Prüfung wird regelmäßig wiederholt. Unterlagen: schriftlicher, begründeter Antrag; handschriftlich unterschriebene Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen; Belege. Antragsverfahren kostenfrei; Anwaltsgebühren je nach Einzelfall. Zuständig ist das Gericht, bei dem das Verfahren eingereicht oder anhängig ist. Für den Antrag auf Erlass einer Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz nennt Service Berlin ausdrücklich Verfahrenskostenhilfe.
Kostenlose und günstige Beratung
Refugee Law Clinic Berlin e.V. (Studierendenverein an der Humboldt-Universität; Adresse laut Suchergebnis c/o Juristische Fakultät, Unter den Linden 9, 10117 Berlin): „kostenlose Rechtsberatung für Geflüchtete und Migrant:innen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht“; Themen laut Seite: Asylverfahren, Dublin-Verfahren, Aufenthaltstitel, Bleibemöglichkeiten außerhalb des Asylsystems, Familienzusammenführung, Behördenumgang (BAMF, LAF, Ausländerbehörde, Jobcenter); „streng vertraulich“; Sprachmittlung nach Anfrage; „Keine Rechtsvertretung“. Standorte und Zeiten laut Seite (Angaben können sich ändern): Kreuzberg (Wrangelkiez) fast jeden Montag 18:30–20:30 Uhr, ohne Termin möglich; Wedding montags 19:00–20:00 Uhr (Anmeldung per E-Mail); Marienfelde donnerstags (ungerade Kalenderwoche) 17:00–19:00 Uhr (Anmeldung); Neukölln (Flinta*/Frauen) nach Anfrage und am 1. Donnerstag im Monat 18:00–20:00 Uhr (E-Mail-Anmeldung); Neukölln (GU) mittwochs 18:00–20:00 Uhr (Anmeldung, Ausweisdokument); Online mittwochs 18:00–20:15 Uhr, drei Termine à 45 Minuten (Anmeldung); Familienzusammenführung mittwochs 18:00–20:00 Uhr (Anmeldung); Bus of Resources mittwochs 14:00–18:00 Uhr an wechselnden Orten in Unterkünften. E-Mail-Adressen: beratungWRANGEL@rlc-berlin.org, wedding@rlc-berlin.org, beratung.marienfelde@rlc-berlin.org, beratung_online@rlc-berlin.org, fokus.familien@rlc-berlin.org, flamingo@rlc-berlin.org, beratung_neukoelln@rlc-berlin.org, bus@rlc-berlin.org, beratung-schwalbenweg@rlc-berlin.org.
Öffentliche Rechtsberatung / weitere Stellen in Berlin (laut der Seite beratungsstellen.berlin, nicht amtlich bestätigt): Verbraucherzentrale Berlin; Pro Familia (Familienrecht, Arbeitsrecht); AWO Berlin-Mitte; Rechtsberatung Neukölln, Köpenick, Kreuzberg (Bürgeramt), Hellersdorf; Studentische Rechtsberatung HWR (Lichtenberg); ASTA TU und ASTA FU. Adressen, Zeiten und Kosten dieser Stellen nennt die Seite nicht. Die Rechtsanwaltskammer erwähnt die öffentliche Rechtsberatung als Wahlmöglichkeit neben der anwaltlichen Beratungshilfe.
Lücken
Nicht belegt: Berliner Stellen, Zeiten und Kosten der Öffentlichen Rechtsberatung (amtliche Quelle); Adressen und Öffnungszeiten der Rechtsantragstellen der Amtsgerichte; Sonderregeln für Asylsuchende und Personen ohne Papiere bei Beratungs- und Prozesskostenhilfe; Gebührenhöhe der Erstberatung.
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